| GAMES MAKER DAY 2026 |
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GAMES-MAKER-DAY Warum nicht einmal an einem Tag die unterschiedlichsten Computer- und Videospiele testen und einen eigenen Game-Controller bauen? Beim Games-Maker-Day am 25.April bekommst du die einzigartige Gelegenheit dazu. Auf drei Etagen erwartet dich im Jugendkulturbahnhof X-Presso eine einzigartige Spiel- und Erlebniswelt. Von Nintendo Switch über die neuesten Konsolen wie die Xbox Series X, PlayStation 2-5 und Apple TV Arcade – alles steht bereit, um getestet zu werden! Freu dich auf eine große Auswahl an Sport-, Quiz-, Renn-, Jump ’n’ Run-, Arcade-, Retro-, Logik-, Strategie- und Simulationsspielen sowie jede Menge Game-Apps für iPad, Apple TV und Mac.
Aber das ist noch nicht alles! Im Maker-Workshop zeigen wir anschaulich, wie du ohne Technik- und Programmierkenntnisse einen Game-Controller bauen und steuern kannst. Wir experimentieren dabei spielerisch mit außergewöhnlichen Materialien und Alltagsgegenständen. Wer braucht schon Joypads, Tastaturen und Mäuse, wenn auch mit Bananen und Gummibärchen Super Mario gesteuert werden kann. Und wenn du mal eine Pause brauchst, dann kannst du an unserer iPad-Bar Pizza bestellen, in der Arcade-Lounge chillen oder am „analogen“ Turnier-Kicker entspannen. Komm mit deinen Freundinnen und Freunden und lerne neue Leute kennen! Der Games-Maker-Day ist die perfekte Gelegenheit, um Gleichgesinnte zu treffen und gemeinsam Spaß zu haben. Die Plätze sind begrenzt, also zögere nicht lange. Sichere dir einen Platz und bring die Anmeldung im Café X-Presso vorbei oder sende sie uns einfach per E-Mail zu. Anmeldungen liegen im X-Presso, im Rathaus und im Büro der Kinder- und Jugendförderung aus oder können hier unter diesem Link heruntergeladen werden. KURZINFO Termin: Samstag 25. April 2026 Zeit: 13.00 bis 17.30 Uhr Ort: Jugendkulturbahnhof X-Presso, Am Bahnhof 2, Nauheim Alter: ab 12 Jahre Kosten: 5,00 € (inkl. Snack und Getränke) Workshopteam: Andreas, Adrian, Abdul, Moritz und Philipp Anmeldeschluss: 18. April 2026 max. 20 Teilnehmende Bitte die Anmeldung an folgende Adresse senden: Kinder- und Jugendförderung Nauheim Weingartenstraße 46-50 64569 Nauheim Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. TEILNAHMEBEDINGUNGEN Die Anzahl der Teilnehmenden ist für diese Veranstaltung beschränkt. Anmeldungen sind ab sofort bei der Jugendförderung Nauheim möglich. Die Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgebend bei der Anmeldung ist der Eingangsstempel und die Reihenfolge des Eingangs. Telefonische und mündliche Absprachen sind nicht verbindlich. Alle Teilnehmenden erhalten eine Anmeldebestätigung.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Der Teilnahmebeitrag ist, falls keine anderen Zahlungsmodalitäten und Fristen ausgewiesen sind, in voller Höhe bar am Veranstaltungstag zu zahlen.
ABMELDUNG Die Abmeldung kann nur schriftlich (
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) erfolgen. Erfolgt ein Veranstaltungsrücktritt nach schriftlicher Anmeldung, ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr zu entrichten.Bei einer Abmeldung ab 8 Tage vor Beginn oder Nichtteilnahme ist der volle Teilnahmebeitrag zu zahlen. Falls der Platz neu besetzt werden kann, entfällt die Ausfallgebühr.
ERMÄßIGUNG Familien mit geringem Einkommen können mit der Anmeldung (z.B. bei Teilnahme von mehreren Geschwistern an einer Maßnahme), formlos einen Antrag auf Ermäßigung des Teilnahmebeitrages stellen. Die entsprechende Prüfung wird dann von der Gemeinde Nauheim vorgenommen.
HAFTUNG Im Rahmen von inhaltlichen Angeboten können die Teilnehmenden mit neuen Situationen konfrontiert werden und dadurch neue Erfahrungen sammeln. Der Umgang von Materialien und Werkzeugen muss vom Teilnehmenden evtl. geübt werden. Kleidung und andere mitgebrachte Gegenstände können verschmutzt und beschädigt werden. Weder das Betreuungspersonal noch der Veranstalter haften für so entstandene Schäden.
AUFSICHT Für die Dauer der Veranstaltung wird die Aufsichtspflicht dem Träger der Maßnahme übertragen. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Ankunft am Veranstaltungsort und endet beim Verlassen des Veranstaltungsortes im Rahmen der festgelegten Veranstaltungszeit. Den Teilnehmenden kann altersentsprechend in beschränktem Umfang und unter Bekanntgabe notwendiger Verhaltensweisen freie Zeit gewährt werden. In dieser Zeit ist die Aufsicht eingeschränkt. Die Veranstaltung darf nur mit einer schriftlichen Genehmigung eines Erziehungsberechtigten vorzeitig verlassen werden.
BILD- UND TONAUFNAHMEN Die Veranstaltung wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zu Dokumentationszwecken in Bild und Ton dokumentiert. Die Freigabe zur Nutzung der Bild- und Ton- aufnahmen wird mit der Anmeldung erteilt.
AUSFALL Die Jugendförderung Nauheim schließt den Ausfall von Veranstaltungen, z.B. durch Krankheit nicht aus. |